Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Reiseanmeldung, Bestätigung, Reiseunterlagen

1.1 Mit seiner Reiseanmeldung bietet der Kunde IKV GbR den Abschluss des Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und auf Basis dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch IKV GbR zustande, über die Sie IKV GbR schriftlich oder per E-Mail direkt oder über Ihr Reisebüro informiert. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das IKV GbR für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt mit dem Inhalt des neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde es innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder schlüssig, z. B. durch Leistung der Anzahlung, annimmt.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von IKV GbR nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von IKV GbR hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.4 Der Kunde hat IKV GbR bitte zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Voucher) nicht innerhalb des von IKV GbR angegebenen Zeitraums erhält oder wenn die Unterlagen und Tickets falsche Angaben, etwa bezüglich der Daten des Kunden (z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum) enthalten.

2. Zahlung

2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung, der sämtliche Kundengelder absichert, ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises, die auf den Reisepreis angerechnet wird, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu zahlen, wie in der Reisebestätigung angegeben. Die Restzahlung des Reisepreises ist drei Wochen vor Reiseantritt fällig und vom Kunden unaufgefordert zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird.

2.2 Werden fällige Zahlungen auf den Reisepreis vom Kunden trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist IKV GbR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittstkosten entsprechend Ziffer 5.1 zu belasten.

2.3 Für die Zahlung des Kunden im Abbuchungsauftragsverfahren für Lastschriften ist erforderlich, dass der Kunde seine Bankverbindung und seine Adresse gegenüber IKV GbR nennt und seine Einwilligung zum Einzugsverfahren gibt. Die An- und Restzahlungen werden dann entsprechend ihrer Fälligkeiten, abgebucht.

2.4 Wählt der Kunde die Zahlung durch Kreditkarte, so erteilt er bei Buchung der Reise die Belastungsermächtigung für sein Kreditkartenkonto. Das fällige Disagio von 1,5 % bei Master und Visa Card sowie 3 % bei Zahlung mit American Express ist vom Kunden zu tragen. Kommt es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, und wird eine Zahlung nicht rechtzeitig eingelöst, so gerät der Kunde in Verzug und IKV GbR ist berechtigt, einen entstandenen Schaden als Verzugsschaden in Rechnung zu stellen. Die An- und Restzahlungen auf den Reisepreis werden auch bei Kreditkartenzahlung entsprechend ihrer Fälligkeiten, abgebucht. Für Zahlungen im Lastschriftverfahren, oder Überweisungen sowie Barzahlungen, fällt kein Transaktionsgeld an.

2.5 Rücktrittsentschädigungen im Fall einer Stornierung oder Umbuchungsentgelte sind nach Zugang einer Rechnung sofort fällig.

3. Leistungen, Änderungen der Reiseausschreibung vor Vertragsschluss

Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen von IKV GbR ergeben sich aus den aktuellen Leistungsbeschreibungen der Reise im Internet. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich IKV GbR ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss, Rechte des Kunden

4.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von IKV GbR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. IKV GbR wird den Kunden über Leistungsänderungen sofort in Kenntnis setzen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung

6.1 Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen, die IKV GbR ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

7. Rücktritt des Reiseveranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1 IKV GbR kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn er in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert. Ein Rücktritt ist spätestens drei Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet.

8. Kündigung des Reiseveranstalters wegen vertragswidrigen Verhaltens des Reisenden

IKV GbR kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer entsprechenden Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder der Kunde sich sonst stark vertragswidrig verhält. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Reiseveranstalter muss eventuelle Erstattungen der Leistungsträger nicht an den Kunden weitergeben.

9. Kündigung wegen höherer Gewalt

Wird die Reise bzw. der Antritt der Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus § 651j BGB und § 651e Abs. 3 S.1 und 2, Abs.4 S.1 BGB. Danach kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. IKV GbR ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reiseteilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

10. Obliegenheiten des Kunden

10.1 Mängelanzeige: Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Dies kann gegenüber dem örtlichen Ansprechpartner oder unter der in den Reiseunterlagen genannten Adresse geschehen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Abhilfe kann er in der Weise schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.

10.2 Jeder Reisende ist für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere bei selbst gebuchten Flügen oder Eigenanreise. An Flughäfen sind mindestens 90 Minuten für die Sicherheitskontrolle und den Schalter-Check-In einzuplanen.

11. Haftung, Haftungsbeschränkung

11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Kunden und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2 Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reisenden und Reise beschränkt.
11.3 Die Haftungsbeschränkungen der 11.1 und 11.2 gelten nicht für Ansprüche nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck oder Ansprüchen. Anzeigefristen, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung, Abtretungsverbot

12. Anzeigefristen, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung, Abtretungsverbot

12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind vom Kunden innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber IKV GbR unter der unten genannten Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, soweit er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Der Tag des Reiseendes wird bei der Berechnung der Monatsfrist nicht mitgerechnet; die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig davon für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Abkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich noch am Flughafen die Verlust- und Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben.

12.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren beiSach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines Vertreters des Veranstalters beruht. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

12.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.

12.4 Ihr Reisebüro tritt nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen durch Reisende entgegen zu nehmen.

13. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

13.1 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften und das Vorliegen vorgeschriebener Impfungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen - etwa die Zahlung von Rücktrittsentschädigungen -, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten.

13.2 Der Reiseteilnehmer ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis, eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Der Reisepass sollte i. d. R. noch mindestens 6 Monate über das Datum der Rückreise hinaus gültig sein. Für Angehörige nicht EU Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften und das Vorliegen evtl. erforderlichen Dokumente (z.B.Visa) selbst verantwortlich.

14. Datenschutz

14.1. Eine Weitergabe ihrer persönlichen Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.

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